Konfirmation

10 Gebote Stein
Der 10 Gebote Stein vor der Kirche

Über den Glauben Rechenschaft ablegen

Die Kirche, in der Säuglinge und Kinder getauft werden, übernimmt zugleich die Verantwortung dafür, dass die heranwachsenden Getauften in die Lage versetzt werden, über ihren Glauben Rechenschaft abzulegen. Damit sich Jugendliche zum christlichen Glauben bekennen können, muss er ihnen zuvor nahe gebracht worden sein. Die Verpflichtung zur Unterweisung leitet die Kirche aus dem Taufbefehl Jesu ab (Matthäus 28,18-20). Die Konfirmation (lat: confirmatio = Bekräftigung, Stärkung) versetzt Menschen in die Lage, mit eigenen Worten ihren Glauben zu formulieren.

Der Konfirmandenunterricht

An der siebten Klasse besteht die Möglichkeit, am zwei Jahre dauernden Konfirmandenunterricht teilzunehmen und so unseren christlichen Glauben tiefer kennen zu lernen und kritisch zu hinterfragen. Unser Unterricht findet im monatlichen Rhythmus statt. Am Ende dieser Zeit steht die feierliche Konfirmation. Und klar: Man kann sich auch konfirmieren lassen, wenn man nicht alles für wahr halten kann, was man in den zwei Jahren erfahren hat. Dafür treffen wir uns auch im Unterricht: Wir sprechen über Zweifel, fragen uns, warum Gott schreckliche Dinge zulässt, oder warum Oma so früh sterben musste... Und doch wollen wir bei allen offenen Fragen uns der Liebe Gottes sicher sein dürfen.

Auf der anderen Seite genießen wir bei regionalen Konfirmandentagen mit rund 200 Teilnehmern die spaßigen Seiten des Unterrichts mit Fußballturnieren und vielem mehr. Und natürlich fahren auf Konfirmandenfreizeit.

In Zusammenarbeit mit der Oberschule entsteht in jedem Jahr ein Weihnachtsgottesdienst, der von Schülerinnen und Schülern der Oberschule zusammen mit der Fachkonferenz Religion vorbereitet und gestaltet wird. Dabei wird die Weihnachtsbotschaft regelmäßig zu aktuellen Themen in Beziehung gesetzt.

Konfirmation stellt in erster Linie eine Segenshandlung dar.

Mit der Konfirmation erhalten die jungen Leute auch kirchliche Rechte: Sie können z.B. das Patenamt übernehmen. Zugleich ist dies die Voraussetzung um mit 16 Jahren das aktive und passive Wahlrecht wahrzunehmen sowie Ämter in der Kirche zu übernehmen.

Foto rg